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6. Schritt: Bestätigung vom Sozialamt oder vom Jobcenter einholen

Das ausgefüllte Formular 2 (Formularbezeichnungen siehe 1. Schritt) reichen Sie anschließend so schnell wie möglich persönlich bei Ihrem Leistungsträger ein. Das Amt prüft, ob die Wohnung angemessen ist. Im selben Zug können Jobcenterkunden das ausgefüllte Formular 3 einreichen. Wenn die Wohnung die Anforderungen erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung.

Übernahme von Kaution oder Genossenschaftsanteilen

Für die meisten Wohnungen muss vor oder beim Einzug eine Kaution gezahlt werden. Das ist eine Absicherung für den Vermieter, falls die Miete nicht gezahlt oder die Wohnung stark beschädigt wird. Ist beim Auszug alles in Ordnung, wird die Kaution zurückgezahlt. Für die Wohnungen von Genossenschaften muss ein Genossenschaftsanteil gekauft werden. Sie können dafür ein Darlehen bei Ihrem Leistungsträger beantragen. Für Jobcenterkunden ist das Formular 3 in diesem Zusammenhang von Bedeutung.

Lassen Sie sich die Übernahme der Kaution bitte von Ihrem Leistungsträger bestätigen.