WOHINDO

7. Schritt: Mietvertrag unterschreiben

Nach einer positiven Antwort des Leistungsträgers steht dem Abschluss des Mietvertrages nichts mehr im Weg. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Termin für die Vertragsunterzeichnung.

Sie sollten den Vertrag auf jeden Fall schriftlich abschließen, da mündliche Absprachen später zu Streit führen können. Lesen Sie den Mietvertrag genau durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Zusätzlich zum Mietvertrag sollte ein Übergabeprotokoll angefertigt und von Ihnen und dem Vermieter unterschrieben werden, in dem alle Mängel in der Wohnung aufgelistet werden. Ist ein Mangel, wie z.B. ein Riss im Waschbecken nicht notiert worden, kann der Vermieter beim Auszug von Ihnen die Behebung des Schadens fordern oder für die Reparatur die Kaution einbehalten.

Achten Sie besonders darauf, dass die Angaben zu diesen Punkten im Mietvertrag enthalten und korrekt angegeben sind:

  • Höhe der Kaltmiete (ohne Nebenkosten)
  • Höhe der Nebenkosten (insbesondere die Heizkosten)
  • Höhe der Kaution
  • eine mögliche Staffelmiete (Miete, die sich regelmäßig erhöht)
  • die Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet)
  • Übergabeprotokoll

Lassen Sie außerdem das Formular Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter ausfüllen. Download unter
www.rathaus.dortmund.de/dosys/dokumentenpool_domap.nsf/WEB/
05524A610B639863C1257EDD0033803D/$FILE/Wohnungsgeberbest
%C3%A4tigung%20nach%20%C2%A7%2019%20BMG.pdf